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18.10.2011 19:29 Preis verschleiert   1  # 1  top
Harry
Moderator


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Beiträge: 871

Ort: Lauf
Eingetreten: 27.06.10

Die Telekom Shop Vertriebsgesellschaft bewarb ein Smartphone
für ca. 50€, zusätzliche Kosten standen nur im kleingedruckten.
Die Verbraucherzentrale Hamburg klagte wegen Preisverschleierung.
Das Landgericht Bonn entschied: Es darf nicht mit dem Smartphone
-Preis geworben werden, ohne klar auf zusätzliche Vertragskosten
hinzuweisen. (AZ: 11 0 35/11)

Quelle: TVdirekt Ratgeber


Mit freundlichen Grüssen
Harry
AIM
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