Arbeitnehmer sollten nicht öffentlich über den Chef lästern.
Denn im schlimmsten Fall riskiert man dadurch eine Abmahnung
oder sogar den Job. Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber
zunächst einmal Loyalität", erklärt die Arbeitsrechtlerin
Nathalie Oberthür aus Köln. Er sollte deshalb davon absehen,
sich etwa in Lesebriefen, Blogs oder auf Facebook negativ zu
äußern. Arbeitnehmer können sich zwar auf ihre Meinungsfreiheit
berufen, wenn sie sich etwa im Internet über ihren Arbeitgeber
auslassen. Hierbei gibt es aber Grenzen: Mit Sicherheit recht-
fertigt jeder Vergleich mit dem Nazi-Regmi eine fristlose
Kündigung. Wer etwa öffentlich sagt, im Büro gehe es zu wie
im KZ, muss gehen", so Oberthür.
Quelle: Wochenspiegel
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Mit freundlichen Grüssen
HarryBearbeitet von Lausbub am 18.09.2011 17:07