Im täglichen Sprachgebrauch wird der Begriff Umtauschen synonym
für das Zurückgeben von Waren gebraucht.
Tatsächlich gibt es kein gestzliches "Umtauschrecht".
Als Verbraucher kann man seine Kaufentscheidung innerhalb
von 14 Tagen widerrufen, wenn man im Internet bei einem
Unternehmen oder Unternehmer einkauft. Das ist im sogenannten
Widerrufsrecht des § 355 BGB geregelt und kann vertraglich nicht
aufgelöst werden. Allerdings kann der Verkäufer die Art und Weise
einschränken und zum Beispiel nur das Zurücksenden der Ware als
Widerruf erlauben.
Unterschied zwischen Firma und Privat
Private Verkäufer sind dagegen nicht zur Rücknahme verpflichtet.
Hat der Anbieter den Artikel jedoch wissentlich falsch beschrieben,
kann der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
So kann man also auch bei ebay umtauschen, wenn der Gegenüber gewerblicher
Verkäufer ist. Bei Privatpersonen hat man aber keinen rechtlichen Anspruch
auf Rücknahme bzw. muss man selbst als privater Verkäufer auch keine Ware
zurück nehmen.
VORSICHT AN EBABAY VERKAÜFER ; E-BAY BEAUFTRAGT ; OBWOHL; DIE RECHNUNG BEZAHLZ IST EINEN INKASSODISTUNDER WILL DANN VON 7 € E-BAY GEBÜHR ;47 € HABEN : ICH WERDE MEIN ACOUNT DA LÖSCHEN II: HABE NUR STRESS MIT DEM INKASOO DIENST :